Thomas Cook ist nach Jahren der Krise insolvent und stellt den Betrieb mit sofortiger Wirkung ein, was Reisende in etlichen Ländern betrifft. Da Thomas Cook auch Reisen nach Litauen angeboten hat, werden die Auswirkungen der Insolvenz auch hier zu spüren sein. Was kommt auf Urlauber zu und was ist nun zu beachten?

Thomas Cook Flugzeug

Thomas Cook ist insolvent. Auch Litauen-Reisen sind betroffen.

Thomas Cook ist der älteste und einer der größten Reiseveranstalter der Welt. In sechzehn Ländern wurden zuletzt 21.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der Konzern betrieb Fluglinien, Hotels und Resorts. Darüber hinaus bot er in Kooperation mit unzähligen anderen Reiseunternehmen diverse Pauschalreisen in verschiedenste Länder an. Nun steht der Betrieb still. Für die 600.000 Reisenden, die derzeit mit Thomas Cook Urlaub machen, bedeutet das Unsicherheit. Sie hängen teilweise an ihrem Urlaubsort fest und wissen nicht, wie es weitergeht. Die britische Regierung hat zahlreiche Flieger gechartet, um die 150.000 betroffenen Briten zurück nach Großbritannien zu holen. Es handelt sich dabei um die größte zivile Rückholaktion der britischen Geschichte (Operation Matterhorn).

Doch auch Urlauber, die ihre Reise noch nicht angetreten haben, sind betroffen: Da der Betrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde, fallen alle geplanten Reisen ins Wasser. Betroffen sind auch Reisende, die über Tochterunternehmen wie Neckermann Reisen, Airmarin, Bucher Last Minute oder Öger Tours gebucht haben. Diese Unternehmen haben den Betrieb ebenfalls eingestellt und mitgeteilt, Reisen, die am 23. und 24. September beginnen sollten, nicht durchführen zu können. Wie es nach dem 24. September bei den deutschen Tochterunternehmen weitergeht, ist nicht klar. Die Fluglinie Condor erhält den Betrieb hingegen aufrecht. Flüge, die unabhängig von Thomas Cook über diese Fluglinie gebucht werden, finden also wie geplant statt. Allerdings ist es Condor nicht erlaubt, Thomas-Cook-Kunden an ihr Urlaubsziel zu bringen, lediglich die Rückflüge nach Deutschland finden statt.

Wer von der Insolvenz betroffen ist, wird zeitnah über das weitere Vorgehen informiert werden. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass geplante Reisen nach Vilnius oder in andere litauische Städte nicht wie geplant stattfinden können. Pauschalreisende sind über den Reisesicherungsschein abgesichert und haben einen Anspruch, von der Reiseversicherung nach Deutschland befördert zu werden. Darüber hinaus stehen ihnen Entschädigungen und Reisepreiserstattungen zu, die aufgrund der Insolvenz aber nicht garantiert werden können.

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